Ergotherapie – Eine Heilmittelverordnung
Ergotherapeutische Maßnahmen sind von den gesetzlichen Krankenkassen und von den meisten Privatkassen anerkannt.
Die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung wird vom Arzt festgestellt und mit einer Heilmittelverordnung verschrieben. Ergotherapie kann ggf. auch ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden.
Die ergotherapeutische Behandlung findet in Einzel- oder Gruppentherapie statt. Auch Hausbesuche sind möglich, dies liegt im Ermessen des verschreibenden Arztes. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Ergotherapie in Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen oder in Kooperation mit Frühförderstellen angeboten wird.